Zuletzt aktualisiert am 14/09/2024
Das Klubstationsrufzeichen stammt aus dem neuen Rufzeichenblock der Bundesnetzagentur für privatrechtliche Organisationen (DR4 – DR6). Es darf nur bei echten Not- und Katastrophenfällen im Amateurfunkdienst im Rahmen von Notfallkommunikation durch die Klubstation verwendet werden.
Dabei stellen sich die einzelnen Rufzeichenpräfixe wie folgt dar:
- DR4 = Klasse A
- DR5 = Klasse E
- DR6 = Klasse N