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12.08.2024 – Klubstationsrufzeichen DR4SEK zugeteilt!

jw 0

Zuletzt aktualisiert am 14/09/2024

Das Klubstationsrufzeichen stammt aus dem neuen Rufzeichenblock der Bundesnetzagentur für privatrechtliche Organisationen (DR4 – DR6). Es darf nur bei echten Not- und Katastrophenfällen im Amateurfunkdienst im Rahmen von Notfallkommunikation durch die Klubstation verwendet werden.

Dabei stellen sich die einzelnen Rufzeichenpräfixe wie folgt dar:

  • DR4 = Klasse A
  • DR5 = Klasse E
  • DR6 = Klasse N

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