Unter dem Titel Katastrophenschutz in Hessen hat das Hessische Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz schon zum 01.01.2024 eine Einführung in den Katastrophenschutz in Hessen veröffentlicht.
KatS Konzept 2024_0.pdf (hessen.de)
Das Papier ist sehr umfangreich und detailliert. Dabei geht es auf die unterschiedlichsten Themen ein, die im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz relevant sind.
Interessant ist z.B. die Definition einer Katastrophe, die im Papier unter 1.3 wie folgt definiert ist:
Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die
lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen
Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung
die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Sehr interessant ist auch der Bereich 2.1.4. Information und Kommunikation. Gliederung und Aufgaben der Informations- und Kommunikationsgruppen sind in Anlage 2.0 unter dem Punkt 2.7 und 2.8 dargestellt.
Anlage 2 – Übersicht Einheiten und Einrichtungen (hessen.de)
Auffällig ist, dass sowohl Bürgernotfunk als auch der Amateurfunkdienst im Konzept keine Erwähnung finden.
Beide Papiere geben einen detaillierten Einblick in den Aufbau, die Ausrüstung und insbesondere in die Ausbildung der Informations- und Kommunikationsgruppen.