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08.07.2026 – USKA gegen Requisition von Amateurfunkanlagen

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Das VBS, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, arbeitet an einer neuen Requisitionsverordnung. Der Entwurf sieht vor, dass die Armee im Ernstfall technische Anlagen (z.B. Amateurfunkanlagen) und Dienstleistungen beschlagnahmen kann.

Die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure USKA hat darum am 30. Juni 2026 eine Stellungnahme eingereicht. Sie verlangt, dass Anlagen und Betriebsmittel des Amateurfunkdienstes – einschließlich der lizenzierten Betreiberinnen und Betreiber – ausdrücklich von der Requisition ausgenommen werden, sofern sie für Not- und Krisenkommunikation vorgesehen sind.

Greift der Bund mit Requisitionen in diese gewachsenen Strukturen ein, schwächt er die Kommunikationssicherheit der Schweiz, so die USKA.

Amateurfunkstationen laufen mit einfachen Batterien oder kleinen Solaranlagen und können innerhalb kürzester Zeit nach einem Totalausfall der kommerziellen Netze wieder erste Verbindungen aus einem Krisengebiet herstellen.

Sie bietet dem Bund ausdrücklich eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an, erwartet im Gegenzug aber, dass die technischen Ressourcen des Amateurfunkdienstes wirksam geschützt und nicht durch Requisitionen untergraben werden.

USKA gegen Requisition von Amateurfunkanlagen – FUNKAMATEUR – Das internationale Fachmagazin für Amateurfunk, Elektronik & Funktechnik

USKA Eingabe Vernehmlassung Requisition

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