Zuletzt aktualisiert am 14/08/2024
AiNuK ist die Abkürzung für, “Amateurfunk in Not und Katastrophenfällen” (ugs. Notfunk).
Wir verwenden den umgangssprachlichen Begriff “Notfunk” ungern, da er mit sehr vielen negativen Merkmalen aus der Vergangenheit behaftet ist. Wir sprechen besser von Notfallkommunikation.
Es ist zudem noch nie gelungen, dem Thema “Notfunk” einen einheitlichen Charakter zu geben und die vielen verstreuten Aktivitäten unterschiedlicher “Notfunkgruppierungen” einzufangen oder gar zu einen.
Diesen Anspruch haben wir übrigens auch nicht.
Unser Angebot ist zunächst lokal und auf unsere unmittelbare Umgebung im Schwalm-Eder Kreis und den direkt angrenzenden Landkreisen beschränkt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um einen Versuch. Wem die Inhalte gefallen, der kann sie gern übernehmen und selbst ausprobieren, ob unser Konzept funktioniert.
Für Erfahrungen, Hinweise und Vorschläge sind wir dabei immer dankbar.
Der Begriff AiNuK wurde aus verschiedenen Gründen gewählt. Zum einen ist der Begriff nirgendwo markenrechtlich geschützt und zum anderen ergibt er sich die Bezeichnung “Amateurfunk in Not und Katastrophenfällen” zum Teil auch aus dem § 2 Abs. 2 des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk
Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und
Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt, - Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen
und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung
und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste, - eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und
Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.