Zuletzt aktualisiert am 14/09/2024
Das bei der BNetzA beantragte Klubstationsrufzeichen DR4SEK für AiNuK n.e.V., aus den neuen Rufzeichenblöcken (DR4 – DR6) für Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen, wird zugeteilt und ist unseres Wissens die erste Klubstation dieser Art im Schwalm-Eder-Kreis.
Nach unserer Interpretation und Aussagen der BNetzA darf das Klubrufzeichen DR4SEK nur dann zum Einsatz kommen, wenn tatsächlich eine Notsituation vorliegt. Bei uns wäre das der Fall, wenn eine Alarmierung der Bevölkerung ausgelöst wird. (siehe auch Nr. 4 des Positionspapiers). Das Rufzeichen weist unsere Notfunkgruppe (AiNuK n.e.V.) dann als offizielle Klubstation einer privatrechtlichen Organisation aus.
Auch BOS-Dienste können ein Klubstationsrufzeichen (DR1 – DR3) beantragen, für die ähnliche Voraussetzungen gelten. Auch für die BOS-Dienste gilt, dass die Rufzeichen der Rufzeichenreihe DR1 – DR3 nur verwendet werden dürfen, sofern ein echter Notfall vorliegt oder vorliegen könnte.
Dadurch besteht nun die realistische Möglichkeit, dass BOS-Dienste und privatrechtlich organisierte Notfunkgruppen offiziell zusammenarbeiten können, obwohl sie nicht dem gleichen Funkdienst (BOS-Funkdienst, Amateurfunkdienst) angehören und es doch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Funkdiensten gibt, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit der Inhalte, der Interoperabilität und der Priorisierung der Funksprüche.
Wir haben versucht, diese Unterschiede in unserem Positionspapier aufzuzeigen und daraus eine mögliche Zusammenarbeit mit BOS Diensten abgeleitet. Diese Zuarbeit beschränkt sich im Wesentlichen auf die Entgegennahme von “Notrufen aus der Bevölkerung” mittels verschiedener Funkanwendungen (CB-Funk, Freenet und PMR446) sowie aus dem Amateurfunkdienst selbst und Weiterleitung per Amateurfunkdienst an einen BOS-Dienst.
Viele andere Konzepte und Ideen erachten wir inhaltlich als nicht praktikabel und werden sie deshalb auch nicht weiter verfolgen.
Die Klubstation DR4SEK wird somit nur dann aktiv, wenn ein echter Notfall vorliegt. Nur in diesem Fall wird der Monitorbetrieb durch die Klubstation sowie durch die Monitorstationen aufgenommen und eingehende Notfallmeldungen der Bevölkerung an die BOS-Dienste (in der Regel die Feuerwehr vor Ort) weitergeleitet.
(jw)