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17.07.2024 – Was versteht man unter Notfallkommunikation?

jw 0

Zuletzt aktualisiert am 17/08/2024

Amateurfunk in Not- und Katastrophenfällen (Notfallkommunikation, ugs. “Notfunk”)

Als “Notfunk” bezeichnet man umgangssprachlich den Funkbetrieb, mit dem Funkamateure im Rahmen ihrer Kommunikationsmöglichkeiten in Not- und Katastrophensituationen Hilfe leisten können und dürfen. Funkamateure dürfen in solchen Ausnahmesituationen insbesondere empfangene Notrufe von und an Dritte weiterleiten (Notfallkommunikation).

Ich bin ausdrücklich pro Hilfe im Notfall und würde in Not- und Krisensituationen natürlich im Rahmen meiner Möglichkeiten als Funkamateur helfen wo und wann immer es geht. Ausdrücklich begrüße und unterstütze ich die Aktion Bürgernotfunk vom Landkreis Soest!

Den Umfang, den Einsatzort und die Dauer meiner Hilfe möchte und muss ich aber selbst bestimmen, schließlich habe ich auch eine Familie, die in Not- und Krisensituationen auch meine Unterstützung erwartet.

Da die Versorgung über den Winter 2022/2023 nicht als sicher angesehen werden konnte, hatten einige Verantwortliche der Politik damit begonnen, sich auf eine Krisensituation (Strom Mangellage) vorzubereiten.

Eine sehr schöne Lösung für die Bürger hat der Kreis Soest in Form eines “Bürgernotfunks für den Fall eines länger anhaltenden Stromausfalls erarbeitet. Zu welchen Konsequenzen ein länger anhaltender Stromausfall tatsächlich führen kann, ist hier nachzulesen!

Vorträge von Tobias Zweckerl (DJ5UD)

Meine persönliche Sicht auf das Thema “Notfallkommunikation”

Was sind die gesetzliche Grundlagen für den Amateurfunkdienst?

Wann wird der Amateurfunkdienst u.a. wahrgenommen?

Die Antwort steht im § 2 Nr. 2 AFuG

…  zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird;

  • zur Unterstützung (Hier ist nicht spezifiziert wer und wie unterstützt werden soll. Vermutlich Personen in Not.)
  • von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen (Also, in allen Notsituationen wo Hilfe erforderlich ist!)

Ist oder wird der der Amateurfunkdienst im Notfall zu einem Sicherheitsfunkdienst?

§ 2 Abs. 2 letzter Satz AFuG

Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste.

Ein Sicherheitsfunkdienst (englisch safety service) ist entsprechend Artikel 1.59 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) definiert als “jeder Funkdienst, der ständig oder vorübergehend wahrgenommen wird, um die Sicherheit des menschlichen Lebens und den Schutz von Sachwerten zu gewährleisten.” Und deshalb wird der Amateurfunkdienst, auch nicht in Hilfs- und Katastrophenfällen, zum Sicherheitsfunkdienst.

Quelle: Wikipedia

Hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!

Darf Amateurfunkverkehr verschlüsselt werden?

Nein, dass darf er ausdrücklich nicht! In der Amateurfunkverordnung wird ausgeführt:

§ 16 Abs. 8 AFuV

8) Amateurfunkverkehr darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden

Auch hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!

Was darf der Funkamateur im Notfall?

Die Antwort auf diese Frage finden wir im § 5 Abs. 5 AFuG.

(5) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.

  • Grundsätzlich darf der Funkamateur nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
  • In Not- und Katastrophenfällen darf er auch Nachrichten für und an Dritte außerhalb des Amateurfunkdienstes übermitteln.

Auch hiervon gibt es keine Ausnahme, auch nicht im Notfall!

Warum die Funkamateure nur untereinander kommunizieren dürfen, verdanken sie zum großen Teil der Titanic Katastrophe 1902 die dazu führte, dass es 1912 zur Einberufung des International Radio Meeting in London kam und die damaligen Amateure mit strengen Auflagen bedacht wurden. Der im Bereich der sich entwickelnden Funktechnik entstandene Wildwuchs war ganz offensichtlich nur noch durch internationale Vereinbarungen zu begrenzen. Für die Amateure in den USA führte das zu wesentlichen Einschränkungen. DL4NO hat diese Entwicklung sehr schön auf seiner Webseite beschrieben.

Inwieweit ist Notfallkommunikation verbindlich?

Dazu schauen wir in die Studie  (Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag) über die Auswirkungen eines länger anhaltenden Stromausfalls in Deutschland. Auf den Amateurfunkdienst wird in der Studie auf den Seiten 27, 74 und 229 eingegangen.

Hier kommt man zu der Erkenntnis, dass der Amateurfunk in Notsituationen, wie einem länger anhaltenden Stromausfall, durchaus zum Einsatz kommen könnte (Seite 27).

Zitat

Weitere Optionen bei einem Stromausfall sind die Errichtung provisorischer Feldkabelnetze, die Unterstützung durch Funkamateure gemäß § 2 Abs. 2 Amateurfunkgesetz sowie der Rückgriff auf Satellitenkommunikation. Die Kommunikation mittels Feldkabeln erfolgt mithilfe mobiler Stromerzeuger, die nach kurzer Zeit mit Treibstoff versorgt werden müssen. Dagegen sind die energietechnischen Anforderungen an Amateurfunkgeräte sehr gering.

Zitat Ende

Sehr wichtig ist meiner Meinung nach auch die rechtliche Betrachtung. Dort wird auf Seite 74 ausgeführt:

Zitat

Erwähnenswert ist des Weiteren noch das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG), das in § 2 als Amateurfunkdienst einen Funkdienst definiert, der u. a. zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen werden kann. § 5 sieht für den Not- und Katastrophenfall ausdrücklich eine Ausnahme für das Verbot der Übermittlung von Nachrichten an Dritte (nicht Funkamateure) vor. Eine staatliche Inanspruchnahme des Amateurfunks im Krisenfall lässt sich daraus nicht ableiten, eventuell könnte die allgemeinere Norm des § 323c Strafgesetzbuch (Unterlassene Hilfeleistung) in diesen Fällen greifen und eine Pflicht des Funkamateurs zur kommunikativen Hilfe im Katastrophenfall begründen.

Zitat Ende

Können Funkamateure zur Teilnahme an der Notfallkommunikation verpflichtet werden?

Die Verpflichtung für Funkamateure im Notfall kommunikativ zu helfen ergibt sich somit ausdrücklich nicht au aus dem Amateurfunkgesetz, sondern (wenn überhaupt) aus dem Strafgesetzbuch (§ 323c StGB, Unterlassene Hilfeleistung) . Das Amateurfunkgesetz erlaubt dem Funkamateur in Not- und Katastrophenfällen lediglich nur die Übermittlung von Nachrichten von und an Dritte! Das kann auch ein ganz normaler Autounfall sein und bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Katastrophenfälle.

Was dürfen Funkamateure im Not- und Katastrophenfall (relevante Passagen im AFuG und der AFuV)?

§2 AFuG, Begriffsbestimmungen

  • Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, … zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird;
  • Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste

§5 AFuG, Rechte und Pflichten des Funkamateurs

  • Der Funkamateur darf nur ein ihm von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zugeteiltes Rufzeichen benutzen.
  • Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den in § 3 Abs. 5 genannten Frequenzen senden.
  • Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln.
  • Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Dieser Satz gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

§16 AFuV, Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

  • Der Amateurfunkverkehr ist in offener Sprache abzuwickeln.
  • Amateurfunkverkehr darf nicht zur Verschleierung des Inhalts verschlüsselt werden;
  • Der Gebrauch internationaler Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen des See- und Flugfunkdienstes ist nicht zulässig.

Rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB

Der rechtfertigende Notstand ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund. Der allgemeine rechtfertigende Notstand ist in § 34 des Strafgesetzbuchs (StGB) normiert. Der rechtfertigende Notstand gestattet ein rechtsgutsverletzendes Verhalten und verpflichtet den dadurch Beeinträchtigten zu dessen Duldung.

Rahmenempfehlung Land Hessen

In der aktuellen Rahmenempfehlung  zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, langandauerndem Stromausfall des Landes Hessen ist unter 2.1.4 Behördenfunk und Behördennetze vermerkt (Seite 21):

Neben dem BOS-Funksystem gibt es einige Amateurfunknetze, die teilweise aufgrund ihrer Sicherung auch bei Stromausfall noch verfügbar sein können.

Auch hieraus ergibt sich meiner Meinung nach keine Pflicht zur Bereitstellung und den Betrieb im Notfall sondern lediglich eine Möglichkeit für den absoluten Ausnahmefall. Auf diesen “Amateurfunknetzen” sollte unser Augenmerk für den Notfall liegen ohne übertriebene Erwartungshaltungen zu erzeugen. Wir sind Amateure und sollten uns als Personen und unsere Leistungsfähigkeit nicht selbst überschätzen.

Hier könnte ein erster Ansatzpunkt sein:

  • Welche Netze betreiben die Funkamateure überhaupt? (AdHoc-Net, Mesh-Net, HamNet, AREDN, usw.)
  • Sind diese Netze länger als 4 Stunden autark mit Strom versorgt? (USV, Solar, Wind, Generator usw.)
  • Welche Dienste bieten diese Netze an? (Daten, Voice usw.)

Sichtweise der AG KRITIS

Auch die AG Kritis hat sich diesbezüglich ein eigenes Urteil gebildet und kommt zu dem Schluss:

Kommunikation durch Funkamateure:

Funkamateure verfügen über Möglichkeiten zur autarken Kommunikation, u. a. über Kurzwelle, eigene digitale Funknetze und über Satellit.

Allerdings verfügen Funkamateure aktuell nicht über Möglichkeiten zur automatischen Vermittlung von mehreren parallelen Sprach- oder Datenverbindungen, wie es beim Ausfall von BOSnet-Basisstationen erforderlich wäre.

Nach Auskunft der einsatzleitenden Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier waren im Ahrtal keine konkreten Hilfsangebote zur Kommunikations-Unterstützung durch Funkamateure eingegangen [70].

Unsere Einschätzung:

  • Konkrete Kommunikations-Unterstützung durch Funkamateure als Ersatz für ausgefallene BOSnet Basisstationen war bislang nicht möglich.
  • Funkamateuren müssten vorab in die Kommunikationsabläufe der Hilfsorganisationen eingebunden werden und es bedarf regelmäßiger Schulungen und Übungen.
  • Es könnten nur einzelne Sprechfunk- oder Datenverbindungen mit niedriger Übertragungsrate zu abgeschnittenen Regionen eingerichtet werden.
  • Kommunikation durch Funkamateure ist keine praktikable Notlösung bei Ausfall des BOSnet.

Quelle: https://ag.kritis.info/2022/02/15/und-wenn-der-digitale-behoerdenfunk-doch-ausfaellt/

Selbstschutz & eigene Notfallvorsorge

Wozu Selbstschutz und Selbstvorsorge?

Schauen wir mal in eine Handlungsempfehlung (Baden-Württemberg) z.B. bei lang anhaltenden Stromausfall. Dort finden wir unter Punkt 3.3:

3.3 Bevölkerung / Betriebe

Bei einem lang anhaltenden und flächendeckenden Stromausfall kann aufgrund der enormen Anforderungen und der nur begrenzt vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen keine umfassende staatliche Fürsorge betrieben werden. Deshalb müssen sich sowohl die Bevölkerung als auch Betriebe eigenverantwortlich auf derartige Ereignisse vorbereiten.

Quelle: Handlungsempfehlungen  zur Vorbereitung auf einen flächendeckenden und lang anhaltenden Stromausfall, Stand: 01.04.2014, Urheberrechte: © 2014 Regierungspräsidium Karlsruhe.

Auch das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) rät zur eigenen Vorsorge.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für diese Szenarien Ratgeber und Checklisten erstellt. Die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ wurde vom BBK veröffentlicht und steht kostenlos zur Verfügung. Über das Internet kann diese Broschüre eingesehen, als PDF-Dokument heruntergeladen und als gedruckte Broschüre bestellt werden.

Quelle: http://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html (BKK Bund)

Auch in der Rahmenempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, lang andauerndem Stromausfall des Landes Hessen lesen wir:

3 Selbstschutz

Trotz aller Vorbereitungen der Behörden und Hilfeleistungsorganisationen, trotz guter Ressourcenausstattung und Vorsorgeplanung können sich auch hierzulande Großschadensereignisse und Katastrophen ereignen, bei der die Mithilfe der Bevölkerung in Form adäquaten Verhaltens und die Eigenverantwortung des Bürgers in Form von Selbstschutz und Selbsthilfe zwingend gefordert sind.

Quelle: Rahmenempfehlung zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes bei flächendeckendem, lang andauerndem Stromausfall. (HMdIS)

Selbstschutz und Notfallvorsorge

Notfallwarnungen

Notfallvorsorge

Beim Thema Notfallvorsorge sollten die folgenden Themengebiete unbedingt auch ausreichende Beachtung finden, ein kleiner Vorrat im Keller schadet nie!

1. Wasserversorgung (Trinkwasser mit Kohlensäure in Flaschen, mindestens 40 Liter pro Person und Woche)
2. Lebensmittel (Alles, was sich lange und ohne Kühlung aufbewahren lässt, Konserven, Trockenkekse z.B.)
3. Hygiene (Chemie-Toilette, Verschließbarer Eimer, Feuchttücher, Seife, usw.)
4. Hausapotheke (Entkeimungstabletten für Wasser, Aspirin, Notfallmedikamente, usw.)
5. Sicherheit (Waffen, Messer, usw.)
6. Licht und Energie (Akkus, Solar Ladegeräte, Generator, Sinus Inverter, usw.)
7. Mobilität (Benzin, Fahrrad, usw.)
8. Zahlungsmittel (Bargeld)
9. Werkzeuge (Axt, Säge, Streichhölzer, Kerzen, Multifunktionswerkzeug, usw.)
10. Kommunikation (Notfallkommunikation, Amateurfunk, PMR, CB, Freenet usw.)

Stromausfall

Pro Jahr gibt es in Deutschland ca. 172600 Stromunterbrechungen unterschiedlicher Dauer (Quelle ). Das sind gut 472 Unterbrechungen am Tag! Das hätte ich nicht gedacht, vorausgesetzt diese Werte stimmen. Aber was bedeutet das eigentlich, wie oft ist der Strom denn nun weg?

Wenn man nach “durchschnittliche Stromausfalldauer 2016” sucht findet man die folgende Grafik.

Bildquelle: www.industr.com

Was bedeutet das was man da sieht. Da steht, durchschnittliche Stromunterbrechungsdauer pro Kunde im Fünfjahresvergleich, ohne Fälle höherer Gewalt.

Ich interpretiere mal so. Wenn der Strom bei einem Stromkunde ausfällt, und das passiert (angeblich) 472 mal pro Tag in Deutschland, dann hat jeder Stromausfall eine durchschnittliche Ausfallzeit von 11,5 Minuten. In der Statistik ausgenommen sind Ausfälle durch höhere Gewalt (Sturm, Schnee, Eis, Blitz, usw.). Pro Fall und Tag sind das im Durchschnitt 11,5 Minuten x 472 Fälle = 5428 Minuten (90,5 Stunden in Summe) verteilt auf eine unbekannte Anzahl von Kunden.

Durchschnittliche Unterbrechungsdauer in Minuten

Fazit Notfallkommunikation

Das Ahrtal hat es gezeigt, dass hinsichtlich möglicher Notfallszenarien (großflächige Überschwemmung, schwerer Sturm usw.), insgesamt doch ein realistisches Risiko besteht, auch wenn man das nicht immer vorhersehen kann. Ein länger anhaltender Stromausfall mit all seinen Begleiterscheinungen aber auch ein globales Großereignis (Vulkanausbruch, Havarie im Atomkraftwerk, Chemieunfall, Meteoriteneinschlag usw.) könnte die Bevölkerung auch empfindlich treffen. Im Hinblick auf die fortschreitende Klimaerwärmung sind durchaus noch andere Situationen denkbar.

Es macht durchaus Sinn, einen ausreichenden Vorrat von Lebensmitteln und Notfallutensilien im Haus zu haben, so wie das BKK das auch empfiehlt. Das kostet nicht die Welt und ist auch außerhalb von Notfällen immer gut zu gebrauchen. Eine autarke Stromversorgung für die eigenen vier Wände kann auch sinnvoll sein, man denke nur an einen Stromausfall im Winter.

Notfallkommunikation bedeutet für mich deshalb in aller erster Linie Selbstschutz, Notfallvorsorge und Kommunikationsmöglichkeit im wie auch immer gearteten Notfall und dann erst Funkstelle für Dritte, sofern diese Art der Hilfe überhaupt benötigt und von wem auch immer, abgerufen wird. Der Notfall richtet sich nunmal nicht nach den theoretischen Konzepten. Die Aktivitäten müssen sich auch unbedingt an den Bedürfnissen der Bevölkerung im Notfall ausrichten und nicht an den Bedürfnissen der Funkamateure.

Wenn die Hilfsorganisationen (THW, RK, Feuerwehr usw.) nicht mehr in der Lage sind im Notfall zu unterstützen und auf Funkamateure als Rückfallebene zurückgegriffen werden muss, dann hat die Notsituation sicher ein Ausmaß angenommen, in der ich als Privatperson und Funkamateur vermutlich auch nicht mehr viel bewirken kann. Man sollte seine persönlichen Möglichkeiten diesbezüglich auch nicht überschätzen!

Die Funkamateure sollten nicht den Fehler machen zu versuchen, sich allein oder in Gruppen auf die Stufe der hier tätigen Hilfsorganisationen, wie THW, DRK oder Feuerwehr zu stellen. Das können sie nicht, dazu sind sie weder personell ausgerüstet noch organisiert. In Krisensituationen können wir, wenn überhaupt, unterstützend tätig sein, insbesondere im Bereich der eigenen Kommunikation aber auch im Bereich der technischen Unterstützung. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn der Funkamateur in der Lage ist, sich und seine Familie ausreichend mit Lebens- und Betriebsmitteln zu versorgen, sonst ist er nicht einsatzfähig. Von den Hilfsorganisationen wird vermutlich niemand kommen um mich oder meine Familie mit Lebens- und/oder Betriebsmitteln zu versorgen. Von rechtlichen, versicherungstechnischen und sonstigen Dingen mal ganz abgesehen.

Ich bewundere die Funkamateure, die wie auch immer geartete Geräte für den Notfall entwickeln und selbst bauen. Das fängt beim klassischen Funkkoffer an und hört bei komplett für den Notfall ausgestatten Fahrzeugen inkl. Anhänger, Stromaggregat und motorbetriebenen Antennenmast auf. Dabei ist die hin und wieder festzustellende Übermotivation einiger Einzelpersonen aber auch selbst ernannter Gruppierungen schon etwas besorgniserregend. Solche Gruppierungen und Konstruktionen erzeugen ganz sicher enormes Aufsehen am Ort des Einsatzes, erzeugen aber auch unweigerlich eine völlig realitätsferne Erwartungshaltung, insbesondere in der Öffentlichkeit und der Politik. Ob das zielführend ist?

Die Gemeinschaft der Funkamateure aus eigener Initiative auf die gleiche Stufe wie die Hilfsorganisationen stellen zu wollen, erzeugt falsche Erwartungshaltungen in der Politik sowie der Öffentlichkeit und ist zudem unrealistisch! Das wir die technischen und intellektuellen Möglichkeiten für die Notfallkommunikation haben steht außer Frage. Wie sieht es aber mit den personellen Mitteln aus? Können wir das wirklich leisten?

Das Thema “Amateurfunk in Not- und Katatstrophenfällen” (AiNuK) an sich ist sicher eine gute Sache, muss aber realistisch gesehen und entsprechend behandelt werden

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